Let’s dance! Tanzen erlaubt!

In Germany, on certain holidays, public dancing is banned. The State of Baden-Württemberg has one of the strictest anti-dancing laws: no dancing on Sunday from 3 -11 AM plus a long list of public, religious holidays. Now the State government has decided to loosen the rules and allow public dancing on Sundays, New Year’s day, Easter and Christmas (and a couple of others).

DEUTSCH: Das Tanzverbot variiert je nach Bundesland, aber Baden-Württemberg hatte traditionell die strengsten Regeln. Sonntags darf  von 3 -11 Uhr nicht getanzt werden. Hinzu kommen eine lange List religiöser Feiertage, and denen allen Bürgern und Bürgerinnen das Tanzen untersagt ist. Verstöße werden nach §13 Abs. 2 FTG als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 3000 Mark (1533,88 EUR) geahndet.

Nun hat die Landesregierung eine Lockerung des Tanzverbotes beschlossen:

Bei der Reform hat sich die Landesregierung daran orientiert, ob Tanzveranstaltungen mit Aussage und innerem Gehalt des jeweiligen Feiertages vereinbar sind. So besteht am Karfreitag als einem der schutzwürdigsten Feiertage auch weiterhin ein ganztägiges Tanzverbot. Statt der ganztägigen Tanzverbote an Gründonnerstag und Karsamstag gilt das Tanzverbot künftig nur noch von Gründonnerstag 18 Uhr bis Karsamstag 20 Uhr. Außerdem gelten Tanzverbote dann nur noch an Allerheiligen, Buß- und Bettag, Volkstrauertag und Totengedenktag („Totensonntag“). Hier passt der Gesetzentwurf den Beginn der Tanzverbote jedoch an die örtlichen allgemeinen Sperrzeiten an.

Na dann … Let’s dance!

 

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