Neues Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

ENGLISH in a nutshell: Germany now allows dual citizenship! Yay!

Ab heute gilt das neue Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) für Deutschland. Das Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (StARModG) wurde am 26. März 2024 erlassen, und es erneuert das StAG in drei wichtigen Punkten:

  1. Erleichterter Zugang zur Einbürgerung: Die Residenzpflicht wird von 8 auf 5 Jahre verkürzt, bei besonderen Integrationsleistungen auf 3 Jahre.
  2. Hinnahme von Mehrstaatigkeit: Die Möglichkeit der Beibehaltung der ausländischen Staatsangehörigkeit nach Erwerb der deutschen durch Geburt im Inland (Ius-soli-Erwerb) wird zur Regel. Die bisherige Optionspflicht entfällt.[2] Auch bei Einbürgerungen ist kein Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit mehr nötig.
  3. Wegfall der Beibehaltungsgenehmigung: deutsche Staatsbürger benötigen keine Beibehaltungsgenehmigung nach § 25 StAG mehr, wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen und die deutsche beibehalten möchten.[3]

    (Quelle Wikipedia)

Diese Modernisierung war dringend notwendig, vor allem für Menschen die schon lange in Deutschland leben, aber keine Deutsche Staatsangehörigkeit haben. Für uns Auslandsdeutsche ist allerdings der 3. Punkt sehr wichtig, denn wir können jetzt viel leichter die Staatsangehörigket unseres Gastgeberlandes erwerben, und uns dort besser integrieren, ohne unsere Bindung an unser Geburtsland kappen zu müssen. Dankeschön!

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